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Photobiologische Sicherheit von LED Leuchten

Gefährdet ein hoher Blaulichtanteil bei LEDs unsere Gesundheit?

Negative Schlagzeilen im Zusammenhang mit einer Gefährdung unserer Gesundheit durch LEDs und Themen wie die sog. Photobiologische Sicherheit verunsichern viele Menschen. Häufige Fragen, die besonders in Bezug auf die richtige Arbeitsplatzleuchte aufkommen, sind unter anderem:

 

  • Raubt LED Licht mit hohem Blaulichtanteil den Schlaf?
  • Bringt LED Licht die innere Uhr durcheinander?

Ist diese Unsicherheit berechtigt? Stellen LED Arbeitsplatzleuchten wirklich eine Gefährdung für das Auge dar? Um diesen Fragen nachzugehen, ist von Grund auf zu klären, welche Auswirkungen Blaulicht auf unseren Körper haben und wie das Risiko einer Blaulichtgefährdung durch künstliche Lichtquellen einzustufen ist.

 

Unsere innere Uhr wird durch Blauanteile im LED Lichtspektrum mit Wellenlänge um 480 Nanometer gesteuert. Im Auge sind Fotorezeptoren vorhanden, die speziell das Licht dieser Wellenlänge sammeln. Gerade im Sonnenlicht sind derartige Blautöne um die Mittagszeit stark präsent. Helles, bläuliches und starkes Licht bremst in unserem Körper den Ausstoß des Schlafhormons Melatonin. Wenn wir also tagsüber eine Beleuchtung mit einem hohen Blaulichtanteil haben, dann stärkt dies die Aktivität und regt zum konzentrierten Arbeiten an. Am Abend hingegen fehlen diese Blautöne im natürlichen Tageslicht, das Licht wirkt rötlich und der Melatonin-Spiegel steigt kontinuierlich an, wodurch wir müde werden.

 

Deshalb sollte am Abend auf eine Beleuchtung mit hohen Beleuchtungsstärken und hohem Blaulichtanteil verzichtet werden, um Schlafstörungen zu vermeiden. Während also ein hoher Blaulichtanteil tagsüber durchaus erwünscht ist, ist dieser in der Nacht sicher unerwünscht, weil er Schlafstörungen verursacht und somit gesundheitsschädigend sein kann. Der Einsatz von Licht mit niedrigerer Farbtemperatur um ca. 3000 Kelvin ist daher zu empfehlen.

Farbtemperaturen von warmweiß bis tageslichtweiß
Farbtemperaturen einer Leuchte von warmweiß bis tageslichtweiß

Die Photobiologische Sicherheit von Licht

Unter Blaulichtgefährdung wird das potenzielle Risiko einer fotochemischen Schädigung der Netzhaut, ausgelöst durch hochenergetisches, blaues sichtbares Licht, verstanden. Bevorzugt tritt es im Wellenbereich zwischen 400 nm und 500 nm auf. Dieses Licht kann die Hornhaut durchdringen und die Netzhaut erreichen. Rezeptoren können dadurch irreversiblen Schaden nehmen.

 

In der Diskussion wird oftmals behauptet, ein hoher Blaulichtanteil in tageslichtweißen LEDs gefährde die Netzhaut und kann deshalb gesundheitsschädigend sein. Aber stellen LED Arbeitsplatzleuchten wirklich eine Gefährdung für das Auge dar?

 

Ein direkter Blick in die Sonne (hoher Blaulichtanteil, extrem hohe Leuchtdichten) kann bereits bei kurzer Exposition schädigend sein. Der Blick in den blauen Himmel (sehr hoher Blaulichtanteil, niedrige Leuchtdichten) ist hingegen bedenkenlos möglich. Der Blaulichtanteil alleine ist demnach nicht für eine mögliche Schädigung des Auges verantwortlich! Mitberücksichtigt werden müssen sehr hohe Leuchtdichten und die Zeitdauer der Exposition.

 

Bei einem bestimmungsgemäßen Einsatz von LED Arbeitsplatzleuchten ist eine Gefährdung des Auges nicht möglich. Leuchtenkopf und Gelenkarmtechnik sind so konzipiert, dass ein direkter Blick auf die LED Module vermieden wird und eine Blendung des Anwenders somit ausgeschlossen ist. Ferner sind die LED Module durch Kunststoffscheiben abgedeckt, sodass auch ein kurzer Blick ins Licht unbedenklich ist. Doch welcher Anwender tut dies schon? Dennoch gibt es Unterschiede bei der Risikobewertung LED Arbeitsplatzleuchten.

Din-EN-62471 - Photobiologische Sicherheit

Die Beurteilung des Risikos einer Blaulichtgefährdung kann auf Basis der europäischen Norm DIN-EN-62471 (in Deutschland DIN EN 62471) erfolgen. Durch verschiedene Messvorschriften und Bewertungsmaßstäbe werden die Lichtquellen bezüglich unterschiedlicher Gefährdungen, u. a. fotochemische Netzhautgefährdung (Blaulichtgefährdung) beurteilt und in Risikogruppen eingeteilt. Die Norm klassifiziert die Photobiologische Sicherheit von Lichtquellen in die folgenden Risikogruppen (RG):

 

  • RG 0 „exempt“ Sind unter allen Umständen sicher. Kein Risiko für das Auge, auch bei dauerhaften
    Blick in Richtung Lichtquelle.
  • RG 1 „low risk“ Geringes Risiko Blick in die Lichtquelle über mehrere Minuten ohne Risiko möglich
  • RG 2 „mod risk“ Mittleres Risiko. Blick in die Lichtquelle im Bereich von Sekunden ohne Risiko möglich
  • RG 3 „high risk“ Schädigung des Auges auch bei kurzer Exposition möglich
    Anmerkung: Die Sonne würde dabei in die höchste Risikogruppe 3 (RG3) fallen.

 

Alle unsere RMD Arbeitsplatzleuchten gehören hinsichtlich ihrer Photobiologischen Sicherheit der Risikogruppen 0 an und sind durch die Photometrik GmbH zertifiziert. Sie fallen damit in die Gruppe der künstlichen Lichtquellen mit höchster Photobiologischer Sicherheit. Eine Gefährdung der Gesundheit, eine Störung des Schlafes und Netzhautschäden können demnach ausgeschlossen werden. Den Messbericht und das Gutachten können Sie im Folgenden ansehen.

Messbericht

Zertifikat zur Photobiologischen Sicherheit von RMD Arbeitsplatzleuchten

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