Wir müssen bald Abschied nehmen von unseren beliebten Leuchtstofflampen. Sie können von der Betriebszeit, dem Verbrauch und in der ökologischen Bilanz gegenüber modernen LED-Lichtquellen einfach nicht mehr mithalten. Infolgedessen wird in den neuen Verordnungen 2019/2020/EU & 2019/2015/EU festgelegt, dass die meisten derzeit noch erlaubten Halogenlampen und Kompaktleuchtstofflampen bald entfallen werden. Denn nach der Ökodesign-Verordnung greift jetzt auch die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).
Für die endgültige Abschaffung wird es aber eine Übergangsphase geben, bei welcher die einzelnen Lampen-Typen ab einem festgelegten Stichtag nicht mehr in den Verkehr gezogen werden dürfen. Die einzelnen Stichtage können aus der folgenden Abbildung entnommen werden:
25.02.2023
Abschaffung von Kompaktleuchtstofflampen und kreisförmigen Leuchtstofflampen T5.
25.08.2023
Abschaffung von linearen Leuchtstofflampen T5 und T8.
01.09.2023
Abschaffung von Hochvolt-Halogenlampen (G9) und Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6, 35)
Sonderfälle
Ausnahmen, welche noch weiter bestehen bleiben.
Sonderfälle und Ausnahmen
Es werden mit der neuen Verordnung nicht alle Halogen- und Leuchtstofflampen abgeschafft. Ausnahmen hierbei sind beispielsweise Not- und Signalbeleuchtung, elektronische Displays, farbige Lampen, Pflanzen und Insektenlampen sowie Bühnen- und Studiobeleuchtung. Hierbei gelten jedoch Richtlinien, welche den Einsatz weiterhin erlauben:
- Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
- Engstrahlende Leuchten mit einem Lichtaustrittsgrad von < 10°
- Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
- UV-Strahler ( >2mW/klm)
- Spezial-Anwendungen z.B. bei Öfen ab 300° oder Signalgebung
Welche Leuchtstofflampen werden bei uns ab Stichtag 25.02.2023 nicht mehr erhältlich sein?
Natürlich dürfen Leuchten mit Kompaktleuchtstofflampen weiterhin betrieben werden, vorausgesetzt, man hat noch Ersatzleuchtmittel. Unsere Slim Line SL 36 und SL 55 können noch bis Herbst 2022 bestellt werden. Jedoch sollte auch in Betracht gezogen werden, ob es nicht sinnvoll wäre, eine Neuinvestition in LED Arbeitsplatzleuchten vorzunehmen. Alternativ ist eine letzte Anschaffung von TC-L Kompaktleuchtstofflampen noch in 2022 zu empfehlen.
*Anmerkung: Leuchtstofflampen sollten alle 4-5 Jahre ausgetauscht werden!
Alternative LED-Leuchten
Bezug nehmend auf die neuen Verordnungen und der Effizienzsteigerung durch LED-Leuchten macht es durchaus Sinn, sich Gedanken über einen Umstieg zu machen. Hierbei sind weitere Vorteile von einer neuen und modernen LED-Beleuchtung:
- Höhere Lebensdauer (bis zu 65.000 Stunden) und nahezu wartungsfrei
- Keine Wärmebelastung in Lichtaustrittsrichtung
- Keine Farbortverschiebungen beim Dimmen
- Keine UV- und Infrarotanteile im Lichtspektrum
- Kein ungewolltes Aushärten von Kunststoffen
Viele unserer Kunden haben bereits erfolgreich LED-Beleuchtung im Einsatz und profitieren von einem wesentlich geringeren Stromverbrauch und einer noch besseren Lichtqualität. Jedoch gibt es deutliche Qualitätsunterschiede zwischen den LED-Lichtquellen, sodass wir Ihnen empfehlen, ausgewählte LED-Leuchten auf dem neusten LED-Technologie Stand zu wählen und sich beraten zu lassen. Zusätzlich können Sie unserem Wissensblog mehr über LED-Leuchten erfahren, um die richtige Entscheidung treffen zu können. Andernfalls stehen wir per E-Mail oder Telefonat beratend an Ihrer Seite. Nachfolgend finden Sie unsere LED-Bestseller mit neuester LED-Technologie und höchsten Qualitätsstandard.
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